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Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Rechner & Tabelle
Alexander Simon
Autor, Experte & Berater
Du hast eine Photovoltaikanlage oder planst, dir eine anzuschaffen? Dann ist die Einspeisevergütung 2026 ein wichtiger Faktor für deine Wirtschaftlichkeitsrechnung. In diesem Ratgeber findest du alle aktuellen Vergütungssätze, die wichtigsten Änderungen durch das Solarspitzengesetz und eine ehrliche Einschätzung, ob sich Einspeisung oder Eigenverbrauch mehr lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuelle Vergütung (Feb–Juli 2026): 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,35 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp
- Halbjährliche Absenkung: Die Vergütung sinkt alle 6 Monate um 1% – nächste Senkung am 1. August 2026
- 20 Jahre garantiert: Der Vergütungssatz bei Inbetriebnahme gilt für 20 Jahre plus Restjahr
- Neu seit 2025: Keine Vergütung bei negativen Strompreisen – dafür verlängert sich die Förderdauer
- Eigenverbrauch lohnt mehr: Mit 35 ct/kWh Strompreis sparst du mehr durch Selbstnutzung als durch Einspeisung
Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Tabelle
Die Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und gilt für Anlagen, die im jeweiligen Zeitraum in Betrieb genommen werden. Seit Februar 2024 sinkt sie alle sechs Monate um 1%.
Vergütungssätze Februar bis Juli 2026
Diese Sätze gelten für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 | 12,35 |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 | 10,35 |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 | 10,35 |
Vergütungssätze August 2026 bis Januar 2027
Ab 1. August 2026 sinken die Sätze erneut um 1%:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,71 | 12,23 |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 | 10,25 |
| 40 bis 100 kWp | 5,45 | 10,25 |
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?
Bei der Inbetriebnahme musst du dich entscheiden, wie du deinen Solarstrom nutzen möchtest:
Teileinspeisung (Eigenverbrauch)
Du nutzt so viel Solarstrom wie möglich selbst und speist nur den Überschuss ins Netz ein.
7,78 ct/kWh
- Jede selbst genutzte kWh spart ~35 ct
- Ideal für normale Haushalte
- Noch besser mit Stromspeicher
Volleinspeisung
Du speist den gesamten erzeugten Solarstrom ins Netz ein und beziehst weiter Netzstrom.
12,35 ct/kWh
- Höhere Vergütung pro kWh
- Sinnvoll bei sehr großen Dachflächen
- Oder wenn Eigenverbrauch kaum möglich
Rechenbeispiel: Warum sich Eigenverbrauch mehr lohnt
Nehmen wir eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus:
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Jahresertrag | 9.500 kWh |
| Eigenverbrauchsquote (ohne Speicher) | 30% |
| Selbst genutzter Strom | 2.850 kWh |
| Eingespeister Strom | 6.650 kWh |
| Strompreis (Netzbezug) | 35 ct/kWh |
Berechnung Teileinspeisung:
- Ersparnis durch Eigenverbrauch: 2.850 kWh × 0,35 € = 997,50 €
- Einspeisevergütung: 6.650 kWh × 0,0778 € = 517,37 €
- Gesamtvorteil pro Jahr: 1.514,87 €
Berechnung Volleinspeisung:
- Einspeisevergütung: 9.500 kWh × 0,1235 € = 1.173,25 €
- Gesamtvorteil pro Jahr: 1.173,25 €
Solarspitzengesetz 2025/2026: Das ändert sich
Das Solarspitzengesetz ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft und bringt wichtige Änderungen für PV-Betreiber. Diese gelten auch 2026 unverändert:
1. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Wenn der Börsenstrompreis negativ ist (also zu viel Strom im Netz), erhältst du für diese Zeit keine Einspeisevergütung. Das betrifft Anlagen ab 7 kWp, die seit Februar 2025 in Betrieb gegangen sind.
Aber: Die entgangene Vergütung geht nicht verloren. Der Förderzeitraum verlängert sich entsprechend über die 20 Jahre hinaus. Du bekommst das Geld also später.
2. 60%-Wirkleistungsbegrenzung ohne Smart Meter
Wenn deine Anlage kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Steuerungseinrichtung hat, wird die Einspeiseleistung auf 60% der installierten Leistung begrenzt.
Das bedeutet: Eine 10-kWp-Anlage darf ohne Smart Meter nur maximal 6 kW ins Netz einspeisen. In der Praxis verlierst du dadurch aber nur 1-9% des Ertrags, da die Anlage ohnehin selten auf Volllast läuft.
3. Was bedeutet das für dich?
| Situation | Auswirkung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Neue Anlage mit Smart Meter | Volle Vergütung, Kompensation bei Negativpreisen | Optimal – keine Einschränkungen |
| Neue Anlage ohne Smart Meter | 60%-Begrenzung, keine Kompensation | Smart Meter nachrüsten lassen |
| Bestandsanlage (vor Feb. 2025) | Keine Änderung, alte Regeln gelten | Optional: Wechsel für +0,6 ct/kWh |
| Balkonkraftwerk unter 2 kWp | Von Regelung ausgenommen | Keine Maßnahmen nötig |
Entwicklung der Einspeisevergütung: Historischer Überblick
Die Einspeisevergütung wurde im Jahr 2000 mit dem EEG eingeführt und ist seitdem kontinuierlich gesunken – parallel zu den fallenden Anlagenpreisen:
| Jahr | Vergütung bis 10 kWp | Anlagenpreis (netto/kWp) |
|---|---|---|
| 2010 | 39,14 ct/kWh | ~3.500 € |
| 2012 | 18,36 ct/kWh | ~2.000 € |
| 2015 | 12,31 ct/kWh | ~1.500 € |
| 2020 | 9,30 ct/kWh | ~1.200 € |
| 2023 | 8,20 ct/kWh | ~1.400 € |
| 2024 | 8,11 ct/kWh | ~1.300 € |
| 2025 | 7,86 ct/kWh | ~1.200 € |
| 2026 | 7,78 ct/kWh | ~1.100-1.400 € |
Video: Lohnt sich Photovoltaik noch?
In diesem Video von Finanztip wird ausführlich erklärt, wie sich eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich rechnet und welche Rolle die Einspeisevergütung dabei spielt:
Einspeisevergütung beantragen: So geht’s
Die Einspeisevergütung wird nicht automatisch gezahlt. Du musst diese Schritte befolgen:
Schritt 1: Anlage im Marktstammdatenregister anmelden
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme musst du deine Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registrieren. Ohne diese Anmeldung gibt es keine Vergütung.
Schritt 2: Anmeldung beim Netzbetreiber
Dein Installateur meldet die Anlage in der Regel beim zuständigen Netzbetreiber an. Dieser installiert den Zweirichtungszähler, der Einspeisung und Bezug getrennt erfasst.
Schritt 3: Veräußerungsform wählen
Teile dem Netzbetreiber mit, dass du die Einspeisevergütung (und nicht die Direktvermarktung) wählst. Bei Anlagen unter 100 kWp ist das der Standard.
Schritt 4: Zwischen Teil- und Volleinspeisung wählen
Entscheide dich für eine der beiden Varianten. Du kannst jährlich bis zum 30. November wechseln (gilt dann ab Folgejahr).
Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke
Auch für Balkonkraftwerke gibt es theoretisch eine Einspeisevergütung. In der Praxis lohnt sich der Aufwand aber nicht:
- Die eingespeisten Mengen sind sehr gering (oft nur 100-300 kWh/Jahr)
- Bei 7,78 ct/kWh wären das gerade mal 8-23 € pro Jahr
- Der bürokratische Aufwand (Anmeldung, Zähler) steht in keinem Verhältnis
- Eigenverbrauch bringt mit ~35 ct/kWh deutlich mehr
Direktvermarktung als Alternative zur Einspeisevergütung
Bei der Direktvermarktung verkaufst du deinen Solarstrom an der Strombörse statt ihn über die feste Vergütung einzuspeisen. Das kann sich lohnen, bringt aber auch Risiken:
| Kriterium | Einspeisevergütung | Direktvermarktung |
|---|---|---|
| Vergütungshöhe | Fest (7,78 ct/kWh) | Variabel (Börsenpreis) |
| Planbarkeit | 20 Jahre garantiert | Schwankt mit Markt |
| Aufwand | Minimal | Vermarkter nötig |
| Geeignet für | Anlagen bis 100 kWp | Größere Anlagen, technikaffine Betreiber |
| Risiko | Keins | Preisschwankungen, Negativpreise |
Für die meisten privaten Anlagenbetreiber ist die feste Einspeisevergütung die bessere Wahl – vor allem wegen der 20-jährigen Planungssicherheit.
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Es gibt Pläne der Bundesregierung, die klassische Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 grundlegend zu reformieren oder abzuschaffen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) argumentiert, dass PV-Anlagen heute auch ohne staatliche Förderung wirtschaftlich seien.
Was das für dich bedeutet:
- Wenn du dir die 20-jährige Garantie sichern willst, solltest du deine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nehmen
- Eigenverbrauch wird noch wichtiger – unabhängig von politischen Entscheidungen
- Ein Stromspeicher macht dich unabhängiger von Vergütungsschwankungen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Einspeisevergütung beträgt seit Februar 2026 für Anlagen bis 10 kWp 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh bei Volleinspeisung. Ab August 2026 sinkt sie um 1% auf 7,71 ct/kWh bzw. 12,23 ct/kWh.
Wie lange gilt die Einspeisevergütung?
Die Vergütung wird für 20 Jahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme gezahlt. Bei einer Inbetriebnahme im April 2026 läuft die Vergütung bis zum 31. Dezember 2046. Durch das Solarspitzengesetz kann sich dieser Zeitraum bei negativen Strompreisen sogar verlängern.
Wann wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Der Netzbetreiber zahlt monatliche Abschläge basierend auf der eingespeisten Strommenge. Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch.
Kann ich zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jedes Jahr möglich. Du musst deinem Netzbetreiber bis zum 30. November mitteilen, wenn du zum Folgejahr wechseln möchtest.
Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?
Als alleinige Einnahmequelle eher nicht mehr. Der Fokus sollte auf dem Eigenverbrauch liegen – jede selbst genutzte kWh spart dir etwa 35 ct, während die Einspeisung nur 7,78 ct bringt. Die Vergütung ist aber ein wichtiger Zusatzerlös für den Überschuss.
Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?
Nach Ablauf der Förderung hast du mehrere Optionen: Du kannst deinen Strom über die Direktvermarktung verkaufen (meist 2-4 ct/kWh), einen Speicher nachrüsten und den Eigenverbrauch maximieren, oder den Strom weiter zum Marktwert einspeisen.
Gibt es die Einspeisevergütung auch für Bestandsanlagen?
Ja, aber mit den Sätzen von damals. Der bei Inbetriebnahme festgelegte Vergütungssatz gilt für die gesamten 20 Jahre. Bestandsanlagen können freiwillig in das neue System wechseln und erhalten dann +0,6 ct/kWh, verzichten aber auf Vergütung bei Negativpreisen.
Brauche ich einen Smart Meter für die volle Vergütung?
Seit März 2025 ja. Ohne Smart Meter mit Steuerungseinrichtung wird die Einspeiseleistung auf 60% begrenzt, und du erhältst keine Kompensation für entgangene Vergütung bei negativen Strompreisen.
Ist die Einspeisevergütung steuerfrei?
Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 aber eine Steuerbefreiung – sowohl für die Einspeisung als auch für den Eigenverbrauch.
Kann ich die Einspeisevergütung mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, die Einspeisevergütung ist mit anderen Förderprogrammen wie dem KfW-Kredit 270 oder regionalen Zuschüssen kombinierbar. Auch der Nullsteuersatz (0% MwSt.) gilt unabhängig davon.
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Alexander Simon
Alexander Simons ist freier Autor und Solarenthusiast mit einer Leidenschaft für erneuerbare Energien. Auf diesem Blog teilt er praxisnahe Tipps, aktuelle Entwicklungen und fundiertes Wissen rund um Photovoltaik – verständlich aufbereitet für Einsteiger und Profis.
